Videoüberwachung und Kameraüberwachung

Einbruch, Diebstahl, Unterschlagung durch Mitarbeiter, Werksspionage und viele weitere Straftaten bedürfen einer raschen Aufklärung. Vor allem in dem Wirtschafts-Sektor ist es oftmals nötig, eine Videoüberwachung durchzuführen. Unsere gut ausgebildeten Detektive, die sich oft auch früher im Polizeidienst oder bei der militärischen Aufklärung bewährt haben, kennen sich bestens mit der Technik zur Videoüberwachung aus.

Das speziell geschulte technische Personal unserer Wirtschaftsdetektei sorgt für die Installation der Überwachungskameras an den Stellen, wo eine Observation durch die Detektive selbst nicht möglich ist. Der Detektiv oder Techniker ermittelt bei einer Ortsbesichtigung geeignete Stellen für die Installation. Die Kameras für die Miniatur-Überwachungsanlage können fast unsichtbar angebracht werden, beispielsweise an abgehängten Decken, Rauch-und Bewegungsmeldern, Bildern oder speziellen Tarnvorrichtungen in Einkaufshäusern, Büros und anderen öffentlichen Plätzen. Aber auch im Privatbereich ist es denkbar, Miniaturüberwachungsanlagen zu installieren.

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Besuchern, Kunden und selbst den Mitarbeitern fällt es nicht auf, wenn Video-Funksender zum Einsatz kommen. Die Videoaufnahmen werden über ein digitales Aufnahmegerät aufgezeichnet, das eine gute Speicherkapazität aufweist, damit auch über mehrere Wochen hinweg etwaiges Belastungsmaterial zuverlässig abgespeichert werden kann.

Die Videoaufnahme ist auch rechtlich gesehen erlaubt, sogar im Falle der Mitarbeiterüberwachung, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

Bei der Aufklärung von Straftatbeständen kann und soll Überwachungstechnik als zuverlässiger Helfer der Ermittlungen eingesetzt werden. Der Einsatz von Überwachungstechnik durch unsere Detektei ist zum Beispiel dringend geboten, wenn die Firma Verdacht hegt gegen einen der Mitarbeiter, für eine andere Firma zu spionieren oder wenn sogar Wanzen ausgelegt, wurden, wenn es zu Akten von Sabotage kam, wenn plötzlich Geld in der Kasse fehlt, wenn wichtige Unterlagen verschwunden sind, wenn plötzlich Teile der Büroausstattung verschwinden oder auch wenn regelmäßig Kleinigkeiten im Betrieb fehlen.

Jeder Auftraggeber hat sein besonderes Ermittlungsziel

Kaufhäuser wollen Ladendiebe stellen Mankos bei der Inventur in Grenzen halten, die Verkehrsbetriebe wollen den Vandalismus eindämmen, Juweliere müssen Überfälle vermeiden. Industriebetriebe sind dazu angehalten, Produktionsprozesse beobachten und Sicherheitsbereiche mit wichtigen Dokumenten vor unerlaubtem Zugriff schützen.

Im Privaten Umfeld kommen die Videoüberwachungssysteme nicht nur zur Vermeidung von Straftaten oder Vandalismus zum Einsatz. Sie können auch zur Klärung von Nachbarschaftstreits beitragen. Bei den weit verbreiteten Videogegensprechanlagen werden ebenfalls Systeme zur Videoüberwachung verwendet. All diese Fälle haben eins gemeinsam: Das gesamte Gelände muss oberserviert werden, möglichst lückenlos, bei Tag und über Nacht.

Je nach Kundenwunsch und dessen örtlichen Besonderheiten, Zielen der Ermittlungen sowie Bedürfnissen schneidert die Detektei ein individuelles Konzept für die Videoüberwachung inklusive Miniaturüberwachungssystem und Einsatz von Detektiven vor Ort.

Die Technik bei der Videoüberwachung

Man unterscheidet zwischen Überwachung per Funk oder direkt verkabelte Überwachungssysteme. Der erfahrene Techniker der Detektei wird die für den jeweiligen Einsatzort beste Variante aussuchen. Wenn auch nachts das Gelände, das Büro oder die Wohnung überwacht werden muss, verhindert Dunkelheit die Aufnahme mit herkömmlichen Kameras. Blitzlicht kommt nicht in Frage, weil damit die Täter gewarnt werden könnten. In solchen Fällen werden Kameras mit Infrarotlicht eingesetzt, welches vom menschlichen Auge nicht wahrgenommen wird. Die Detektive begeben sich an die zu observierende Örtlichkeit bei Tage und legen Beobachtungspunkte sowie die betreffende Überwachungstechnik fest. So kann auch bei fast völliger Dunkelheit der betreffende Ort beobachtet werden.

Die Nadelöhr Super-Mini-Kamera ist eine kleine, unauffällige Überwachungskamera, sogar kleiner als eine Münze und einem Gewicht von weniger als zwanzig Gramm. Sie liefert eine gute Bildqualität und ist Spritzwasser, sowie staubgeschützt. Über einen Schnittstellenkonverter wird die Minikamera am Computer ferngesteuert. Es lassen sich auch mehrere Kameras gleichzeitig betreiben.

Als Aufnahmegeräte kommen leistungsstarke Rekorder zum Einsatz zur Speicherung der Daten über mehrere Wochen. Hinzu kommt eine Infrarotbeleuchtung oder ein Nachtsichtgerät, falls bei Nacht Aufnahmen gemacht werden sollen.

Falls sich ein Straftäter vom Ort der Aufzeichnungen entfernt, beginnt der mobile Einsatz der Ermittler mit Hilfe von Ortungstechnik.

Im Übrigen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um herauszufinden, ob die Kosten für eine Videoüberwachung nach Paragraph 91 der Zivilprozessordnung erstattungsfähig sind.