Patentverletzungen und Urheberrechtsverletzungen

Das Patentrecht schützt patentierte Erfindungen und die Rechte daran. Trotzdem kommt es immer wieder zu Patentverletzungen oder Produktpiraterie. Diese können absichtsvoll oder unabsichtlich geschehen, aber beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Die Einschaltung unserer Detektei ist dann sinnvoll, wenn es um patentrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Konkurrenten geht, wenn ehemalige Mitarbeiter behaupten, Anteile an der Erfindung zu haben oder wenn es im Ausland zu Patentrechts-Verletzungen gekommen ist.

Wird beweiskräftig und gerichtsverwertbar eine Patentverletzung belegt, kann der Inhaber des Patents Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz stellen. Er kann die Gewinne aus widerrechtlich genutzten Patenten abschöpfen oder eine nachträgliche Lizenzgebühr verlangen, wenn das Patent bewusst missbraucht wurde. Mit Hilfe unserer Detektive können Fahrlässigkeit, aber gegebenfalls auch ein Betrugsvorsatz nachgewiesen werden.

Rufen Sie uns jetzt kostenlos an: 0800 - 540 540 1

Eine Patentverletzung stellt eine Straftat dar. Allein durch die so genannte Produktpiraterie entgehen der Wirtschaft und den betroffenen Unternehmen hunderte Millionen Euro im Jahr. Quer durch alle Branchen kommt es zu Patentverletzungen, bewussten Fälschungen oder Plagiaten. Markenkleidung, Medien und Technikartikel werden genauso gefälscht wie Software, teure Uhren, Maschinenbauteile oder Medikamente. Die Patentrechtsverletzungen werden teilweise sogar mit der Billigung von Regierungen ausgeführt. Zu einer Patentverletzung kann es auch kommen, wenn man ein Original optisch, aber nicht inhaltlich kopiert oder umgekehrt. Patentverletzungen liegen auch vor, wenn man behauptet, ein Patent zu besitzen, um dann Waren zu produzieren und in Verkehr zu bringen. Nur der Patentinhaber hat das Recht dazu. Er kann Lizenzen vergeben - aber er entscheidet, an wen und unter welchen Umständen dies geschieht.

Im Patentschutz geht es um die Urheberschaft an technischen Erfindungen und bestimmten Verfahren. Geistige Urheberschaft unterliegt dem Urheberrecht. Einen Detektiv wird man nur bei einer vermuteten oder tatsächlichen Patentrechts-Verletzung einschalten. Wer neue Verfahren oder Instrumente mit kommerziellem Nutzen erfunden hat, schützt dieses Gut durch ein Patent vor Missbrauch. Über das Nutzungsrecht und die Lizenzvergabe verfügt allein der Rechtsinhaber. Aber Kriminelle kümmern sich um solche Feinheiten nicht. Sie sehen eine leichte Gewinnmöglichkeit. Besteht der Verdacht der betrügerischen Nutzung eines Patents durch Dritte, wird eine Detektei Beweise dafür sammeln und Recherchen anstellen. Als Auftraggeber kommt neben dem Patentinhaber oder dem herstellenden Unternehmen auch ein Patentrechts-Anwalt in Frage, der in deren Auftrag arbeitet.