Aufdecken von Schwarzarbeit

Ähnlich wie bei der Überprüfung, ob ein Mitarbeiter tatsächlich krank ist, kann unsere Detektei von einem Auftraggeber in Wirtschaft oder öffentlicher Verwaltung im Falle von vermuteter Schwarzarbeit eingeschaltet werden. Schwarzarbeit liegt vor, wenn jemand eine illegale Tätigkeit gegen Bezahlung ausführt, für die an den Staat keine Sozialabgaben oder Steuern abgeführt werden und die nicht ordnungsmäßig gegenüber sozialstaatlichen Stellen oder dem Gewerbeamt gemeldet ist. Unsere Detektei hilft Ihnen und dem Staat beim oft aufwändigen Aufdecken von Schwarzarbeit.

Wenn unsere Detektei schließlich aufgrund vermuteter Schwarzarbeit beauftragt wurde, führt sie eine diskrete Observation des mutmaßlichen Schwarzarbeiters sowie weitere Schritte wie Recherchen oder Befragungen durch. Damit der Auftraggeber später die nicht genehmigten oder nicht angezeigten Arbeiten nachweisen kann, wird ihm nach Abschluss der Ermittlungen das Ergebnis transparent in schriftlicher und bebilderter Form präsentiert. Diese Dokumentation kann der Auftraggeber dann vor Gericht als einen entscheidenden Baustein seiner Beweisführung verwenden.

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Arbeitet einer Ihrer krankgeschriebenen Mitarbeiter trotz festgestellter Arbeitsunfähigkeit ("Gelber Schein") woanders schwarz und kassiert skrupellos ihre Lohnfortzahlung? Führt Ihr Mitarbeiter nach Feierabend, am Wochenende oder im Urlaub eine laut Arbeitsvertrag unerlaubte Nebentätigkeit aus? Im schlimmsten Falle vergeudet er dadurch nicht nur seine nötige Erholungszeit, sondern schadet Ihrer Firma sogar, indem er ihr Konkurrenz macht. So könnte er bei der Schwarzarbeit sein dort erworbenes Branchenwissen und Ihre Arbeitsgeräte und -materialien nutzen oder Kundenaufträge heimlich auf eigene Rechnung ausführen. Nicht umsonst findet Schwarzarbeit vor allem in der Baubranche und im Handwerk statt, aber auch bei Taxi- und Speditionsfahrern sowie in Hotels und Gastronomie.

Oder kann Ihr Konkurrent Sie stets bei wichtigen Aufträgen unterbieten, weil er einen illegalen Kostenvorteil aufgrund von eingesetzten Schwarzarbeitern hat? So nutzt der unehrliche Konkurrent einen illegalen Wettbewerbsvorteil und der ehrliche Unternehmer, der sauber arbeitet und bezahlt, schaut in die Röhre, wenn er keine Detektei einschaltet.

Wahlweise kann der Auftraggeber auch die belastenden Informationen über eine mutmaßliche Schwarzarbeit an die zuständige staatliche Stelle (Bundeszollverwaltung oder die entsprechende kommunale Behörde) weitergeben. Diese kann die Angelegenheit dann weiterverfolgen, beispielsweise indem sie Kontrollen am Arbeitsort oder im Wohnbereich des mutmaßlichen Schwarzarbeiters durchführt. An berechtigten und genügend konkreten Anzeigen hat der Staat fast immer Interesse, da ihm Einnahmen aus Steuern und Lohnnebenkosten entgehen.

Am Ende kann nachgewiesene Schwarzarbeit empfindliche Rechtsfolgen für den entsprechenden Mitarbeiter oder Konkurrenten nach sich ziehen. Von arbeitsrechtlichen Schritten, Bußgeld, über eine Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe, insbesondere im Wiederholungsfall, ist alles möglich.